Frankreich schreibt an Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht Warnhinweise für den toten Winkel vor (frz. „Angles Morts“) — davon sind auch Wohnmobile betroffen. Wer nach oder durch Frankreich reist, sollte die Aufkleber vor der Abfahrt anbringen: Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 135 Euro.
Warum gibt es die Pflicht?
Radfahrer und Fußgänger werden häufig übersehen, weil sie sich im toten Winkel größerer Fahrzeuge bewegen. Die Warnhinweise sollen sie auf diese Gefahr aufmerksam machen.
So bringen Sie die Aufkleber richtig an
- Je ein Warnhinweis an beiden Fahrzeugseiten und am Heck, Format 25 × 17 cm; erlaubt sind Aufkleber oder Schilder.
- Anbringungshöhe zwischen 0,9 und 1,5 m vom Boden (am Heck rechts); wenn technisch nachweislich unmöglich, so nah wie möglich an den Vorgaben, maximal 2,1 m Höhe.
- Kennzeichen, Beschriftungen, Fahrzeuglichter und die Sicht des Fahrers dürfen nicht verdeckt werden; auf Glasflächen (Seiten- und Heckscheiben) sind die Hinweise verboten.
- Wohnmobil-Fahrer sollten einen Aufkleber mit Bus-Symbol verwenden.
Die Aufkleber gibt es im Zubehörhandel und an vielen französischen Tankstellen und Rastanlagen.